{"id":2721,"date":"2023-01-26T16:47:56","date_gmt":"2023-01-26T15:47:56","guid":{"rendered":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/?page_id=2721"},"modified":"2025-04-22T22:54:40","modified_gmt":"2025-04-22T20:54:40","slug":"satzung-und-beitragsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/satzung-und-beitragsordnung\/","title":{"rendered":"Satzung und Beitragsordnung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Satzung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br>Der Verein f\u00fchrt den Namen Tourismusverein Berlin-Pankow e.V., der Verein f\u00fcr Prenzlauer<br>Berg, Pankow und Wei\u00dfensee.<br>Der Sitz des Vereins ist Berlin.<br>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br>\u00a7 2 Gemeinwohlorientierte T\u00e4tigkeit<br>Der Verein versteht sich als gemeinwohlorientiert. Das Anliegen des Vereins ist die<br>Pr\u00e4sentation des Bezirks Pankow von Berlin und seiner Ortsteile mit dem Ziel einer<br>St\u00e4rkung der regionalen Wirtschaftskraft. Der Verein will zur Akzeptanz des Tourismus und<br>seiner nachhaltigen Entwicklung beitragen.<br>\u00a7 3 Aufgaben und Zweck<br>Der Verein hat zum Ziel, Tourismus und Regionalmarketing im Bezirk Pankow von Berlin zu<br>st\u00e4rken. Dazu will er Interessen seiner Mitglieder b\u00fcndeln und auf den jeweiligen politischen<br>Ebenen vertreten. In ihrem Interesse sucht er insbesondere die Zusammenarbeit mit<br>Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Akteuren des \u00f6ffentlichen Lebens.<br>Der Verein will mit \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Vernetzung zum Ausbau einzelner Ortsteile<br>entsprechend ihrer touristischen Bedeutung und zur Schaffung eines starken<br>Identit\u00e4tsgef\u00fchls f\u00fcr den Bezirk Pankow von Berlin beitragen. Ein weiteres Anliegen ist die<br>Pr\u00e4sentation des Bezirks Pankow von Berlin und seiner Ortsteile auf der Grundlage ihrer<br>Geschichte und ihrer facettenreichen Angebote.<br>Zur Umsetzung seiner Ziele setzt er sich f\u00fcr die Sicherung und Weiterentwicklung einer<br>bundesweit anerkannten Touristen-Information f\u00fcr G\u00e4ste und Bewohner in Berlin-Pankow<br>ein, wirkt auf eine starke Pr\u00e4sentation der Region auf Messen und Veranstaltungen mit<br>Tourismusbezug sowie deren Bewerbung in geeigneten Medien hin.<br>\u00a7 4 Mitgliedschaft<br>Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die<br>Satzung und die Zwecke des Vereins anerkennt und unterst\u00fctzt.<br>Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird durch<br>eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung begr\u00fcndet. \u00dcber die Aufnahme als Mitglied entscheidet der<br>Vorstand.<br>Juristische Personen, nichtrechtsf\u00e4hige Vereine und Gesellschaften k\u00f6nnen korporative<br>Mitglieder des Vereins werden und mit einer Stimme stimmberechtigt an den<br>Mitgliederversammlungen teilnehmen.<br>F\u00f6rderndes Mitglied k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die den Verein mit<br>den ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln und M\u00f6glichkeiten unterst\u00fctzen. Sie werden auf<br>Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung best\u00e4tigt.<br>F\u00f6rdernde Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die mit der F\u00f6rderung verfolgten Ziele m\u00fcssen<br>den Vereinszielen und -interessen entsprechen und d\u00fcrfen den Verein in seiner<br>Selbst\u00e4ndigkeit nicht einschr\u00e4nken.<br>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftlich angezeigten Austritt oder durch Ausschlu\u00df<br>wegen vereinssch\u00e4digendem Verhalten des Mitglieds und Versto\u00dfes gegen die Satzung.<br>Der Austritt aus dem Verein ist f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen zum Monatsende zul\u00e4ssig. Der<br>Austritt f\u00fcr juristische Personen ist am Schlu\u00df eines Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. Bei<br>juristischen Personen, nichtrechtsf\u00e4higen Vereinen und Gesellschaften endet deren<br>Mitgliedschaft auch durch dessen Aufl\u00f6sung. Mit dem Wirksamwerden des Austritts<br>erl\u00f6schen alle Mitgliedsrechte und -pflichten.<br>Der Ausschlu\u00df wird mit der schriftlichen Bekanntgabe an den Betroffenen wirksam. Der vom<br>Vorstand zu beschlie\u00dfende Ausschlu\u00df bedarf der Best\u00e4tigung durch die einfache Mehrheit<br>der Mitgliederversammlung. Das Mitglied hat das Recht, dazu geh\u00f6rt zu werden.<br>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br>Vereinsmitglieder \u00fcbernehmen mit der Mitgliedschaft Rechte und Pflichten gegen\u00fcber dem<br>Verein. Durch den Beitritt f\u00f6rdern die Mitglieder die Vereinszwecke und gemeinsamen<br>Interessen.<br>Rechte der Mitglieder:<br>Die Mitglieder sind gehalten, durch aktive Mitarbeit und Anregungen die Vereinsarbeit zu<br>Unterst\u00fctzen. Sie k\u00f6nnen Antr\u00e4ge zur Abstimmung in der Mitgliederversammlung stellen und<br>sich in die Organe des Vereins w\u00e4hlen lassen.<br>Pflichten der Mitglieder:<br>Die Mitglieder sind verpflichtet, sich dem Verein gegen\u00fcber loyal zu verhalten und die<br>Satzung einzuhalten. Sie haben F\u00f6rderpflichten, z.B. die Bereitschaft zur \u00dcbernahme von<br>Vereins\u00e4mtern und zu geringf\u00fcgigen Dienstleistungen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die in<br>der Beitragsordnung festgelegten Beitr\u00e4ge zu entrichten und die Beitragsordnung<br>einzuhalten. F\u00f6rdernde Mitglieder sind verpflichtet, die mit dem Vorstand getroffenen<br>Vereinbarungen einzuhalten.<br>\u00a7 6 Finanzierung<br>Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Spenden, Zusch\u00fcssen und eigenen<br>Einnahmen.<br>Von den Mitgliedern werden sowohl eine Aufnahmegeb\u00fchr als auch Jahresbeitr\u00e4ge erhoben,<br>die zu Beginn des Kalenderjahres f\u00e4llig sind. Die Beitragszahlung wird durch die<br>Beitragsordnung geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit<br>beschlossen und ge\u00e4ndert.<br>Mitgliedsbeitr\u00e4ge korporativer Mitglieder werden mit diesen durch den Vorstand vereinbart.<br>\u00dcber die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand auf der Grundlage der Beschl\u00fcsse<br>der Mitgliederversammlung.<br>In der Beitragsordnung sind die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge, die Zahlungsfristen und die<br>Zahlungsmodalit\u00e4ten geregelt.<br>\u00a7 7 Organe des Vereins<br>Organe des Vereins sind:<br>Mitgliederversammlung<br>Vorstand<br>Rechnungspr\u00fcfer<br>\u00a7 8 Mitgliederversammlung<br>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ordentliche<br>Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden durch den<br>Vorstand einberufen, der mindestens einen Monat vor dem Zusammentritt die Mitglieder<br>schriftlich einl\u00e4dt.<br>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn mindestens ein Drittel<br>der Mitglieder das schriftlich vom Vorstand fordert.<br>Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:<br>Beratung der Grunds\u00e4tze der Vereinsarbeit und der j\u00e4hrlichen Arbeitsaufgaben.<br>Best\u00e4tigung des T\u00e4tigkeitsbericht des Vorstandes<br>Entgegennahme des Berichts der Rechnungspr\u00fcfer und Entlastung des Vorstands<br>2<br>Wahl der Vorstandsmitglieder<br>Wahl der Rechnungspr\u00fcfer<br>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen der einfachen Mehrheit der erschienen<br>Mitglieder. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, f\u00fcr \u00c4nderungen des Zwecks des Vereins oder den<br>Beschlu\u00df zur Aufl\u00f6sung des Verkehrsvereins bedarf es einer \u00be Mehrheit der erschienen<br>Mitglieder.<br>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter<br>und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br>\u00a7 9 Vorstand<br>Der Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern, darunter dem\/der Vorsitzenden und zwei<br>Stellvertretern sowie einem\/einer Schatzmeister\/in. Er wird durch die Mitgliederversammlung<br>f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br>Die Sitzungen des Vorstandes finden regelm\u00e4\u00dfig aber mindestens einmal im Quartal statt.<br>Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.<br>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Vorstandssitzung sind Protokolle anzufertigen, die von den<br>anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind und jedem Vorstandsmitglied<br>ausgeh\u00e4ndigt werden. Hilfsweise k\u00f6nnen Beschl\u00fcsse des Vorstands im elektronischen<br>Umlaufverfahren gefasst werden.<br>Der Vorstand ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Mitgliederversammlung kann eine<br>j\u00e4hrliche pauschale T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung f\u00fcr Vorstandsmitglieder beschlie\u00dfen.<br>Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind zur Vertretung des Vereins gerichtlich und<br>au\u00dfergerichtlich berechtigt. Die Vertretungsberechtigung wird im Vorstand festgelegt.<br>Der Vorstand verwaltet das Verm\u00f6gen des Vereins und f\u00fchrt dessen Gesch\u00e4fte. Er<br>beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten des Vereins, die nicht der Mitgliederversammlung<br>vorbehalten sind.<br>Beschl\u00fcsse des Vorstandes m\u00fcssen mit Mehrheit gefa\u00dft werden. \u00dcber die Beschl\u00fcsse ist ein<br>Protokoll anzufertigen, das von den anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.<br>Der Vorstand kann f\u00fcr die Erledigung der laufenden Gesch\u00e4fte einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br>bestellen. Dieser arbeitet unter Aufsicht und auf Weisung des Vorstands und darf nur im<br>Rahmen der ihm durch den Vorstand erteilten Vollmachten t\u00e4tig werden.<br>\u00a7 10 Rechnungspr\u00fcfer<br>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihren Reihen zwei Rechnungspr\u00fcfer. Diese haben die<br>vom\/von der Schatzmeister\/in zu erstellende Jahresabrechnung zu pr\u00fcfen, dar\u00fcber ein<br>Protokoll anzufertigen und ihren Pr\u00fcfungsbericht der Mitgliederversammlung vorzulegen. Sie<br>haben das Recht, jederzeit in die B\u00fccher und schriftlichen Unterlagen des Vereins Einsicht<br>zu nehmen.<br>\u00a7 11 Mittelverwendung<br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die<br>Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch<br>unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist<br>das Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die<br>zuk\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes<br>ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Berlin, den 16. November 2017<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>BEITRAGSORDNUNG<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beitragsordnung auf der Grundlage von \u00a7 6 der Satzung <br>\u00a7 1 Grundsatz<br>(1) Jedes Mitglied ist verpflichtet, f\u00fcr jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag zu entrich-<br>ten.<br>(2) Grunds\u00e4tzlich ausgenommen von der Zahlungspflicht sind kooperative Mitglieder. Das ist re-<br>gelm\u00e4\u00dfig der Fall, wenn der Verein bei jenen kooperativen Mitgliedern selbst keinen Mitgliedsbei-<br>trag zahlt. N\u00e4heres wird mit kooperativen Mitgliedern durch den Vorstand vereinbart. Ausgenom-<br>men sind von der Zahlungspflicht die Gr\u00fcndungsmitglieder des Vereins und Ehrenmitglieder.<br>(3) Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge, die beim Mitglied nach Erhalt seiner Beitragsrech-<br>nung f\u00e4llig werden. Die Beitragsrechnung enth\u00e4lt eine Fristsetzung und wird grunds\u00e4tzlich am<br>Anfang eines Kalenderjahres gestellt. Bei Vorliegen einer Einzugserm\u00e4chtigung k\u00f6nnen die Jah-<br>resbeitr\u00e4ge vom jeweils angegebenen Konto abgebucht werden.<br>(4) Die F\u00f6rderbeitr\u00e4ge werden mit den F\u00f6rdermitgliedern bestimmt.<br>(5) Die Zahlungspflicht aus einer Mitgliedschaft kann im Einzelfall und nur nach Zustimmung des<br>Vorstandes \u00fcbertragen werden.<br>\u00a7 2 Jahresbeitr\u00e4ge<br>(1) Der Jahresbeitrag betr\u00e4gt bei nat\u00fcrlichen Personen 60,00 Euro und bei Einzelunternehmen<br>100,00 Euro. Der Jahresebeitrag betr\u00e4gt ferner bei Unternehmen von einem bis drei Mitarbeitern<br>140,00 Euro, von vier bis neun Mitarbeitern 190,00 Euro, von zehn bis zwanzig Mitarbeitern<br>300,00 Euro, von einundzwanzig bis f\u00fcnfzig Mitarbeitern 500,00 Euro sowie von einundf\u00fcnfzig bis<br>einhundert Mitarbeitern 750,00 Euro.<br>(2) Der Jahresbeitrag bei Unternehmen mit dar\u00fcber hinaus gehenden Mitarbeiterzahl wird vom<br>Vorstand frei verhandelt.<br>(3) Der Vorstand kann den Jahresbeitrag auf 30,00 Euro im Jahr erm\u00e4\u00dfigen bei nat\u00fcrlichen Per-<br>sonen, die Leistungen aus der Rentenversicherung, nach dem Bundesausbildungsf\u00f6rderungsge-<br>setz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Zweiten oder Zw\u00f6lften Buch Sozi-<br>algesetzbuch beziehen.<br>(4) Im begr\u00fcndeten Einzelfall kann der Vorstand bei Mitgliedern auf die Erhebung eines Jahres-<br>beitrags verzichten, einen Jahresbeitrag stunden oder erm\u00e4\u00dfigen, beispielsweise bei etwaiger<br>Bed\u00fcrftigkeit des Mitgliedes. Die Bed\u00fcrftigkeit ist nachzuweisen.<br>\u00a7 3 Mahnung, Abrechnungszeitraum<br>(1) Mitglieder, die mit der Zahlung ihres Jahresbeitrages mit vier Wochen im R\u00fcckstand sind, wer-<br>den angemahnt. Bleibt die erste Mahnung erfolglos, erfolgt die zweite Mahnung nach vier folgen-<br>den Wochen. Bei der zweiten Mahnung wird f\u00fcr den Verwaltungsaufwand eine Mahngeb\u00fchr in<br>H\u00f6he von zehn von Hundert der angemahnten Summe erhoben.<br>(2) Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung kann der Vorstand \u00fcber die Beendigung der Mitglieds-<br>chaft zum Ende des n\u00e4chsten Monats beschlie\u00dfen. Der Beschluss bedarf f\u00fcr seine G\u00fcltigkeit der<br>Zustimmung der folgenden Mitgliederversammlung. Bis zu diesem Beschluss offene Beitr\u00e4ge<br>sind nachzuzahlen.<br>(3) Abrechnungszeitraum ist grunds\u00e4tzlich das Kalenderjahr. Gerichtsstand ist Berlin.<br>\u00a7 4 G\u00fcltigkeit<br>Die Beitragsordnung wird r\u00fcckwirkend ab 01.01.2019 g\u00fcltig. Sie kann nur in einer Mitgliederver-<br>sammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen oder ge\u00e4ndert werden.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Berlin, 11.04.2019 <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahrDer Verein f\u00fchrt den Namen Tourismusverein Berlin-Pankow e.V., der Verein f\u00fcr PrenzlauerBerg, Pankow und Wei\u00dfensee.Der Sitz des Vereins ist Berlin.Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.\u00a7 &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2721","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2721","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2721"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2721\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3320,"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2721\/revisions\/3320"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/tourismuspankow.berlin\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2721"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}